Eduard Heilmayr, damaliger Markt und Technik Redakteur, stellt im September 1983 die Münchner Top Events zum Thema Venture Capital und Technologiefinanzierung »Venture 83«, »IC Venture Kongress« und ein Symposium in Luxemburg vor. Alle drei wegweisende und innovative Veranstaltungen, damit sich die Venture Capital-Szene in Deutschland und Europa Anfang der 80er Jahre positiv entwickeln konnte. Äußert detailliert beschreibt Heilmayr die diversen und ausgeklügelten Tagungsprogramme und Veranstaltungsformen, um das Ziel zu erreichen, die Technologiefinanzierung in Europa auf neue Beine zu stellen.
Ein heißer Herbst steht der Venture Capital-Szene ins Haus. Gleich zwei Veranstaltungen zu diesem Thema finden im Oktober ’83 in München statt: am 6. und 7. Oktober der Kongress für Investment in innovative Technologien »Venture 83« (siehe M&T-Ausgabe 29, Seite 8) — organisiert von Prommer Consultants und Genes – und am 21. und 22. Oktober 1983 der »IC Venture Kongress«, veranstaltet von der IC Investment Kongress Gesellschaft unter Mitarbeit eines Projektteams aus dem Hause Ekkehard Brysh & Partner. Außer diesen beiden Veranstaltungen beschäftigt sich Ende November (23. bis 25. 11.) in Luxemburg ein weiteres Symposium mit dem Thema Venture Capital, organisiert von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Neue Wege der Innovations- und Technologiefinanzierung, der Existenzgründung und des Ideen-Marketing zu erschließen, ist das Ziel des internationalen Venture Capital-und Franchise-Kongresses vom 21. bis 23. Oktober 1983 im Sheraton Kongress-Zentrum München. Dabei geht es darum, so der Veranstalter, Venture-Unternehmern und Venture-Finanziers ein gemeinsames Forum der Information, des Erfahrungsaustausches und des Kontaktes zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sollen auch all jene Verantwortlichen angesprochen werden, die an der erfolgreichen Gestaltung des neuen »Produktes« und seiner künftigen Rahmenbedingungen ein besonderes Interesse haben. Auf dem Kongress, der kongressbegleitenden Venture-Messe und in speziellen Workshops werden über 30 Venture-Experten aus dem In- und Ausland versuchen, »die Venture-Thematik aus der akademischen Diskussion zu rücken«. Im Rahmen der Ausstellung werden neue Unternehmenskonzepte und vermarktungssuchende Produkte vorgestellt. Gleichzeitig sind institutionelle und private Kapitalanleger vertreten, die Möglichkeiten für die Platzierung von Risikokapital in jungen Unternehmen, für innovative Produkte oder in erfolgversprechenden Franchise-Systemen suchen. Franchising wird vom Veranstalter »als System erfolgreich getesteter Vertriebsformen« definiert, das sowohl jungen als auch bereits etablierten Unternehmen hoch interessante Chancen, ihr Leistungsangebot durch Systempartner überregional wirksam zu präsentieren und Wettbewerbsvorsprünge zu erreichen, bietet.
Parallele Fachseminare und Workshops sollen nicht nur erfolgreiche Rezepte und praxisnahe Anschauung von Venture-Investitionen, Produkt-Innovationen, Existenzgründungen und Franchise-Systemen vermitteln, sondern insbesondere auch persönlichen Kontakt ermöglichen. Außerdem wird den teilnehmenden Existenzgründern eine Folgebetreuung über den Kongress hinaus angeboten. Die Referenten, Workshopleiter und Diskussionsteilnehmer kommen aus internationalen Großunternehmen (zum Beispiel Olivetti, Siemens, Thyssen-Bornemisza etc.), aus den Vorständen von Banken und institutionellen Anlegern, aus den Wachstumsbranchen (zum Beispiel integrierte Informationssysteme, Bio- und Gentechnologie, Robotertechnologie, Medizintechnik etc.) und nicht zuletzt aus der »neuen« Szene der Venture-Unternehmer.
»Dieses Symposium«, so die Zielsetzung der Organisatoren, »das drei frühere Veranstaltungen in Luxemburg über die Innovationsfinanzierung fortsetzt, will den Austausch von Meinungen und Erfahrungen zwischen Investoren, Venture Managern, Unternehmen, Steuerexperten, Börsenfachleuten und Regierungsvertretern fördern, um Orientierungen für den privaten und staatlichen Bereich abzustimmen.« Im einzelnen sieht das Tagungsprogramm dieser Veranstaltung fünf Sitzungen vor, mit den Themen:
Venture Capital-Investoren außerhalb des Bankenbereichs
(Erfahrungen, Beschränkungen, Lösungen). In der Einführung heißt es dazu: »Mehr als 60 Prozent des amerikanischen Venture Capitals, das 1982 investiert wurde, wurde von Pensionskassen und Rentenfonds, Versicherungsgesellschaften und Industriekonzernen aufgebracht. Einzelanleger spielen eine geringere Rolle (16 Prozent). In Europa beginnen die institutionellen Anleger erst, die Investmentchancen im Venture Capital-Bereich zu entdecken. Allen voraus investieren die britischen Pensionskassen und Rentenfonds in dem sich entwickelnden nationalen Venture Capital-Markt. Industriekonzerne stehen erst am Anfang von Venture-Finanzierungen außerhalb der Firmengruppe und verfolgen sehr unterschiedliche Ziele. Versicherungsgesellschaften haben schließlich entdeckt, dass Investitionen im Venture Capital-Markt auf längere Sicht die einzige Möglichkeit bietet, mit Gewinn über der Inflationsrate zu investieren. Das trifft auch für den individuellen Anleger zu, wenn er sich kollektiven Investmentfonds anschließt, die im Venture Capital-Bereich arbeiten.«
Besteuerung in der Innovationsfinanzierung (positiver und negativer Einfluss der Besteuerung):
»Die Besteuerung von institutionellen wie individuellen Venture Capital-Investoren kann eine fördernde – wie behindernde Rolle in der Entwicklung eines europäischen Venture Capital-Marktes spielen. Der Aufschwung im amerikanischen Venture Capital-Markt beispielsweise war nur möglich, nachdem die Besteuerung von Kapitalgewinnen geändert worden war. So ist auch für die erfolgreiche Entwicklung des europäischen Venture Capital-Markts ein günstiges Steuerklima eine wesentliche Voraussetzung. Ein EG-weiter Vergleich der entsprechenden Steuerverfahren und Besteuerungen von Venture Capital-Investoren zeigt, wie unterschiedlich und wenig förderlich das Steuerklima in den EG-Mitgliedstaaten gegenwärtig ist und was vor dem Hintergrund der amerikanischen und europäischen Erfahrungen getan werden müsste.«
Europäische Over-the-Counter-Märkte (Zugang zu Beteiligungskapital für kleine Unternehmen):
»Der Investor, von Venture Capital muss in der Lage sein, eine angemessene Vergütung in der Form von Kapitalgewinnen zu erhalten. Nachdem er in neue erfolgreiche Wachstumsunternehmen investiert hat, braucht er Ausstiegsmöglichkeiten wie beispielsweise Over-the-Counter-Märkte. Diese Ergänzungen zu den regulären Börsen sind eine weitere Voraussetzung für eine erfolgreiche Entwicklung des europäischen Venture Capital- Marktes. In den USA spielen sie eine wichtige Rolle, in europäischen Bankenzentren existieren erst wenige seit 1980. Ihre weitere Entwicklung zu tragen den Märkten für die Bereitstellung von Beteiligungskapital für kleine Industrieunternehmen wird vor dem Hintergrund der Erfahrungen diskutiert werden, die in den USA und Europa gewonnen wurden, um möglicherweise zu einer Lösung auf europäischer Ebene zu finden.«
Parallele Arbeitsgruppen zu Problembereichen
»Eine Reihe spezieller Problembereiche wird in kleineren Arbeitsgruppen diskutiert, die am Nachmittag in Parallelsitzungen zusammentreffen. Sie werden versuchen Empfehlungen zur Überwindung der angesprochenen Probleme auszuarbeiten. Die Arbeitsgruppen werden so einen größeren Beitrag zum Symposium leisten, indem sie die bekannten und die in den vorherigen Sitzungen angesprochenen Probleme zu analysieren versuchen. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen können am folgenden Tag in der Plenarsitzung diskutiert werden, nach dem die Zusammenfassungen und Empfehlungen vorgetragen wurden.«
Berichte der Arbeitsgruppen, Gespräche, Podiumsdiskussion und Zusammenfassung
Die Redner in den einzelnen Sitzungen kommen aus bedeutenden europäischen Industrienationen und aus den Vereinigten Staaten. Arbeitssprachen des Symposiums sind die sieben offiziellen Sprachen der Europäischen Gemeinschaften, das heißt Dänisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch und Niederländisch. Aus diesen sieben Sprachen wird simultan ins Deutsche, Englische und Französische gedolmetscht. Die Einschreibefrist endet am 30. Oktober 1983.