Schwierigkeiten mit BMFT-Sonderprogramm

Im Januar 1982 ist das Förderprogramm Mikroelektronik gestartet. Bereits im Startmonat seien bereit über 1.000 Anträge beim Projektträger VDI-Technologiezentrum (VDI-TZ) in Berlin eingetroffen, berichtet Redakteurin Sabine Eulers in der Wochenzeitung Markt & Technik. Jedoch kritisiert Eulers die schleppende Zuteilung der Fördergelder in dem Artikel. Die Begründung dafür vom Lutz Ostermann vom VDI-TZ scheint sie nicht zu überzeugen.

München, 16.04.1982 (eu) — Offiziell herrscht Hochstimmung: Seit Laufzeitbeginn eines neuen Förderprogramms für die Mikroelektronik im Januar sind bereits über 1000 Anträge beim VDI-Technologiezentrum in Berlin eingegangen. Und die kommen bisher hauptsächlich aus kleinen und mittelständischen Betrieben, also der definierten Zielgruppe. Jedoch sollen Vorstellung und Realität hinsichtlich schneller Antragsbearbeitung nicht übereinstimmen, wie M&T erfuhr.

Angekündigt wurde das Sonderprogramm des BMFT — mit dem VDI-Technologiezentrum (VDI-TZ) in Berlin als Projektträger — viel versprechend mit schnellem unbürokratischem Antragsweg und Abwicklungsverfahren. Innerhalb von sechs Wochen nach Antragseingang sollte über die Förderung entschieden sein, so die anfängliche Diktion. Wie die M&T-Redaktion inzwischen jedoch erfahren hat, haben Antragsteller mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen. So kann wegen der Vielzahl von Förderanträgen, die beim VDI-TZ eingehen, die ursprünglich vorgesehene Sechs-Wochenfrist nicht eingehalten werden.

Aber auch wenn das VDI-TZ den Förderantrag befürwortet hat, heißt das noch keinen baldigen Geldregen: Ein Ingenieurbüro aus Nürnberg, das bereits im Januar einen Antrag eingereicht und VDI-TZ den Bescheid bekommen hat, daß der befürwortete Antrag inzwischen nach Bonn weitergeleitet worden ist, wartet noch heute auf Antwort. Auch eine Eingangsbestätigung oder eine Information über etwaige Verzögerungen im Bundesforschungsministerium hat das Büro bisher nicht erhalten.

Auf eine M&T-Anfrage sagt Lutz Ostermann vom VDI-TZ dazu: »Das Haushaltsgesetz ist im Januar ’82 verabschiedet worden. Es ist aber erst im März in Kraft getreten; das bedeutet, daß die Bewilligungen für Förderanträge aus diesem Sonderprogramm jetzt erst hinausgehen.« Das habe aber deutlich auf entsprechenden Aufklebern gestanden, erklärt Ostermann und belegt das mit einem Schwall von juristischen Termini.

Juristische Texte sind für die meisten nicht leicht zu verstehen, vielleicht täte etwas Zusatzinformation nicht schlecht? Auf jeden Fall brauchen Antragsteiler nicht zu verzagen — Geld ist noch genügend da!

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