Das Bundesministerium für Forschung und Technologie hat die Zeichen der Zeit erkannt und lanciert 1983 ein weitreichendes Förderprogramm für junge- und Gründungsunternehmen im Technologiebereich. Eduard Heilmayr beschreibt die Besonderheiten und Unterschiede im Vergleich zu vorhergehenden Förderungsmodellen.
Nach der Veröffentlichung der Richtlinien im Bundesanzeiger voraussichtlich Ende Mai dieses Jahres ist es soweit: der »Modellversuch zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen« — kurz TOU — des Bundesministeriums für Forschung und Technologie kann starten. Förderungsberechtigt sind »Personen mit Gründungsabsicht, Unternehmen in Gründung und Unternehmen, die bis zu drei Jahren bestehen«.
Um das Ziel zu erreichen »Firmenneugründungen stärker als bisher anzuregen« und durch das Zusammenwirken von Technologieberatungsstellen und Banken mehr privates Kapital für solche Vorhaben bereitzustellen, werden für das TOU-Programm bis 1986 Fördermittel von insgesamt 100 Millionen Mark von BMFT zur Verfügung gestellt. Während bisherige Förderprogramme Finanzhilfen ausschließlich für Forschung und Entwicklung neuer Produkte vorsahen, sieht der TOU-Modellversuch auch die finanzielle Unterstützung sowohl bei der Konzepterarbeitung, als auch bei der Erstellung der Produktionseinrichtung und Markteinführung neu entwickelter Produkte vor. In der sogenannten Phase 1: Konzepterarbeitung und -prüfung, können gründungswillige Personen oder Unternehmen in Gründung bis zu 90 Prozent (maximal 54.000 Mark) für erforderliche Marktrecherchen und Studien aus den TOU-Mitteln erhalten.
Mit bis zu 75 Prozent, oder maximal 900.000 Mark, werden die notwendigen Entwicklungsarbeiten zur Erstellung eines funktionsfähigen Prototyps (Phase 2) bezuschusst. Darüber hinaus kann beim Fehlen weiterer Eigenmittel die Finanzierung der restlichen 25 Prozent über einen Bankkredit erfolgen, der durch eine maximale 50prozentige Risikobeteiligung des BMFT abgesichert wird. Die Finanzierung der Produktionseinrichtungen und die Markteinführung (Phase 3) soll durch die Inanspruchnahme üblicher staatlicher Programme und über Banken erfolgen. Bei fehlenden Sicherheiten übernimmt der Bund im Einzelfall eine auf fünf Jahre befristete Risikobeteiligung von maximal 80 Prozent bis höchstens 1,6 Millionen Mark des nicht sicherbaren Betrages.
Die Beteiligung weiterer Kapitalgeber an förderungsberechtigten Unternehmen ist prinzipiell nicht ausgeschlossen. Wie aus dem BMFT verlautet, soll aber die Vergabe an Fördermittel für Tochterfirmen bestehender Unternehmen, die zum Zweck des Fördermittelempfangs gegründet wurden, vermieden werden. Die Antragstellung soll beim TOU-Modellversuch nicht mehr zentral erfolgen, sondern als Projektträger fungieren regionale Stellen. Als Regionen sind vorgesehen: Hamburg, Berlin, Ostbayern, Ruhrgebiet, Saarland und der Raum Karlsruhe. Eine Ausnahme dieses Konzeptes stellt die Förderung der Mikroelektronik innerhalb des TOU-Programms dar. Hier wird das VDI-Technologiezentrum in Berlin bundesweit als Projektträger fungieren. Für weitere Informationen. weist das BMFT auf die bald zu erwartende Veröffentlichung im Bundesanzeiger hin.