{"id":717,"date":"1983-10-07T12:39:14","date_gmt":"1983-10-07T10:39:14","guid":{"rendered":"https:\/\/friebeismus.delphin-consult.eu\/?p=717"},"modified":"2020-11-04T09:41:29","modified_gmt":"2020-11-04T08:41:29","slug":"artikel-zukunftsweisend-die-arbeitstagung-venture-capital-fuer-junge-technologieunternehmen-1983-in-berlin","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/delphin-consult.de\/friebeismus\/artikel-zukunftsweisend-die-arbeitstagung-venture-capital-fuer-junge-technologieunternehmen-1983-in-berlin\/","title":{"rendered":"Artikel: Zukunftsweisend: Die Arbeitstagung \u00bbVenture Capital f\u00fcr junge Technologieunternehmen\u00ab, 1983 in Berlin"},"content":{"rendered":"\n<p>Mit gro\u00dfer Detailsch\u00e4rfe beschreibt damaliger <em>Markt und Technik<\/em> Redakteur Eduard Heilmayr die Ergebnisse der Arbeitstagung&nbsp;\u00bbVenture Capital f\u00fcr junge Technologieunternehmen\u00ab von 1983 im&nbsp;Kongresszentrum Berlin. In der Tagung wurden ma\u00dfgebliche Ideen, Konzepte, Probleme und L\u00f6sungsvorschl\u00e4ge zum Thema <em>Venture-Capital<\/em>&nbsp;benannt und diskutiert. F\u00fcr Leser, die sich f\u00fcr die Entwicklung und Geschichte der Unternehmensfinanzierung im Technologiebereich&nbsp;interessieren, ist dieser Artikel von unvergleichlichem&nbsp;Wert. Und: der Begriff&nbsp;&#8222;Start-Ups&#8220; findet zum ersten Mal Erw\u00e4hnung&#8230;<br \/><\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p>\u00bbVenture Capital f\u00fcr junge Technologieunternehmen\u00ab \u2014 unter dieses Motto stellte das Bundesministerium f\u00fcr Forschung und Technologie und Berlins Senator f\u00fcr Wirtschaft und Verkehr eine zweit\u00e4gige Arbeitstagung, die am 9. und 10. Juni im internationalen Kongresszentrum in Berlin stattfand. Hervorragend organisiert vom VDI-Technologiezentrum unter der Projektleitung von Lutz M. Ostermann, diskutierten nach einer Plenarveranstaltung in insgesamt f\u00fcnf Arbeitskreisen die eingeladenen Fachleute aus allen relevanten Technologie-, Management- und Finanzierungsbereichen \u00fcber Situation, Aufgaben und Realisierungsm\u00f6glichkeiten eines funktionierenden Venture-Capital-Marktes in Deutschland. Auf der abschlie\u00dfenden Podiumsdiskussion wurden die erzielten Ergebnisse zusammengefasst.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-image is-style-default\"><figure class=\"aligncenter size-full\"><a href=\"https:\/\/delphin-consult.de\/friebeismus\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/2017\/01\/1983_10_07_Bild01.jpg\" data-lbwps-width=\"554\" data-lbwps-height=\"485\" data-lbwps-srcsmall=\"https:\/\/delphin-consult.de\/friebeismus\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/2017\/01\/1983_10_07_Bild01-300x263.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\"   class=\"wp-image-737\"  src=\"https:\/\/delphin-consult.de\/friebeismus\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/2017\/01\/1983_10_07_Bild01.jpg\"    alt=\"1983_10_07_Bild01\"  width=\"554\" height=\"485\" srcset=\"https:\/\/delphin-consult.de\/friebeismus\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/2017\/01\/1983_10_07_Bild01.jpg 554w, https:\/\/delphin-consult.de\/friebeismus\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/2017\/01\/1983_10_07_Bild01-300x263.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 554px) 100vw, 554px\" \/><\/a><\/figure><\/div>\n\n\n\n<p>Im Interesse einer internationalen Wettbewerbsf\u00e4higkeit der exportabh\u00e4ngigen Bundesrepublik Deutschland im Bereich \u00bbneuer Technologien\u00ab, wie der Mikroelektronik und ihre Anwendungen, der Informations- und Kommunikationstechnologien, der Sensorik und Automatisationstechnik, der Lasertechnologie und Anwendungen der koh\u00e4renten Optik, der Materialtechnologien und Biotechnik, blieb auf der abschlie\u00dfenden Podiumsdiskussion unter Leitung von Dr. G\u00fcnter Rexrodt, Senatsdirektor des Senats f\u00fcr Wirtschaft und Verkehr, Berlin, die Forderung nach einem funktionierenden Venture-Capital-Markt in Deutschland unbestritten.<\/p>\n\n\n\n<p>Jedoch \u2014 \u00bbohne Geld geht nichts \u2014 das gilt f\u00fcr jeden von uns \u2014 und das gilt nat\u00fcrlich erst recht f\u00fcr Venture Capital\u00ab. Mit dieser Feststellung er\u00f6ffnete Prof. Dr. Hans-Joachim Krahnen (Universit\u00e4t Frankfurt, Bankhaus Gebr. Bethmann) seine Berichterstattung \u00fcber den Arbeitskreis IIa \u00bbBeteiligungsfinanzierung\u00ab. Dr. Krahnen weiter: \u00bbWenn wir ehrlich sind, das Wort &#8218;Venture Capital&#8216; kennen manche erst sechs Monate, andere zw\u00f6lf und ganz Kundige 24 Monate\u00ab, deshalb machte man sich in diesem Arbeitskreis als erstes Gedanken \u00fcber die Frage: \u00bbWas sind Aufgabe und Funktion einer Venture-Capital-Gesellschaft?\u00ab F\u00fcnf wesentliche Punkte wurden, so Dr. Krahnen, erarbeitet:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><strong>Finanzierung:<\/strong> Wie kommt man an das Geld, um Projekte und Ideen zu finanzieren?<\/li><li><strong>Bewertung:<\/strong> Eine Bewertung ist immer das Problem einer kaufm\u00e4nnischen Entscheidung; dies trifft im besonderen Ma\u00dfe bei Venture Capital zu, denn hier m\u00fcssen Ideen bewertet werden, um daraus weitere Entscheidungen ableiten zu k\u00f6nnen. Hier seien ganz neue Kriterien zu schaffen.<\/li><li><strong>Auswahl:<\/strong> Aus einer Vielzahl m\u00f6glicher Projekte ist eine Auswahl zu treffen und eine Priorit\u00e4tenliste zu erstellen. In den USA kommen von etwa 1000 Projekten letztendlich nur 60 bis 70 zur Durchf\u00fchrung.<\/li><li><strong>Betreuung:<\/strong> Die Projekte m\u00fcssen betreut werden, das hei\u00dft Venture-Capital-Gesellschaften m\u00fcssen Management-Aufgaben \u00fcbernehmen und Vertrauen nach allen Seiten schaffen: gegen\u00fcber dem, der Kapital aufnimmt, gegen\u00fcber dem, der Kapital aufbringt und gegen\u00fcber der \u00d6ffentlichkeit.<\/li><li><strong>Fungibilisierung:<\/strong> Das Kapital, das f\u00fcr Innovations-Unternehmen eingesetzt werden soll, ist ein Kapital, das \u00bbkundig, aber auch fl\u00fcchtig ist\u00ab. Das hei\u00dft, die Kapitalgeber w\u00fcnschen, so Dr. Krahnen, \u00bbvon Zeit zu Zeit Kasse zu machen, obwohl das, wie jeder Spekulant wei\u00df, das Schwierigste ist\u00ab. Daraus lie\u00dfe sich ableiten, die Fungibilit\u00e4t dieser Venture-Capital-Anlagen muss erreicht werden.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Die sogenannte Fungibilit\u00e4t (lateinisch: Vertretbarkeit, Austauschbarkeit) ist Voraussetzung f\u00fcr einen b\u00f6rsenm\u00e4\u00dfigen Handel von Wertpapieren. Die Fungibilit\u00e4t liegt vor, wenn alle Wertpapiere so beschaffen sind, dass sie ohne weiteres untereinander austauschbar sind. Beispielsweise sind alle Inhaberaktien einer Aktiengesellschaft \u00fcber einen Nennwert von 100 Mark untereinander fungibel, wenn jede dem Aktion\u00e4r die gleichen Rechte gew\u00e4hrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Gestaltung einer Venture-Capital-Gesellschaft kann prinzipiell auf zwei Arten erfolgen: \u00fcber eine projektgebundene Finanzierung und \u00fcber einen Fonds. \u00bbReine Fonds-Modelle\u00ab, so Dr. Krahnen, \u00bbhaben nur wenig Chancen, denn hier ist \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum nicht mit Renditen und Verwertungsm\u00f6glichkeiten zu rechnen.\u00ab Die Konsequenz w\u00e4re also: \u00bbVenture-Capital-Gesellschaften sollten nur als gemischte Fonds angelegt werden.\u00ab Die Schaffung von solchen Gesellschaften kann aber keine kurzfristige Aufgabe sein. Ebenso wenig k\u00f6nnen kurzfristig die Mittel dazu beschafft werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die dabei vorhandenen Finanzierungsquellen wurden, was das Mittelaufkommen betrifft, sehr hoch eingesch\u00e4tzt. Schwierigkeiten bereitet aber die Mentalit\u00e4t der Anleger, \u00bbsie ist wenig spekulativ\u00ab. Hier werde, f\u00fchrte Dr. Krahnen weiter aus, dem bew\u00e4hrten Bankenapparat vertraut und diesem die Geldmittel \u00fcberlassen. Die Anlage in Beteiligungskapital sei bisher \u00e4u\u00dferst gering. Daneben bestehe aber ein spezieller Markt f\u00fcr Anlagen, die eine besondere Ausstattung aufweisen. Wie beispielsweise Abschreibungsgesellschaften und Bauherrenmodelle. \u00bbImmerhin sind in diesen Bereich 1982 fast 4,7 Milliarden Mark gewandert \u2014 still und ger\u00e4uschlos\u00ab, wie Dr. Krahnen sich ausdr\u00fcckt.<\/p>\n\n\n\n<p>Um mit einem solchen Markt konkurrieren zu k\u00f6nnen, m\u00fcsste das Angebot von Venture Capital konkurrenzf\u00e4hig gestaltet werden. Daraus lie\u00dfe sich ableiten, dass eine steuerliche Gleichstellung mit konkurrierenden Angeboten hergestellt werden muss. Ein detaillierter Vorschlag, die sogenannte \u00bb0,1%-Regel\u00ab von Dr. Nathusius (Genes, K\u00f6ln), wurde eben falls diskutiert. Diese Regel besagt, dass die wesentlichen Kapitalsammelstellen wie Banken, Versicherungen, Pensionsfonds, Unternehmen oder Abschreibungsgesellschaften aus den Verm\u00f6gensanlagen privater Haushalte beziehungsweise nicht finanzieller Unternehmen pro Jahr 0,1% in Venture-Capital-Gesellschaften investieren sollen. Damit k\u00f6nne ein Kapitalzufluss von \u00fcber 120 Millionen Mark im Jahr f\u00fcr Venture- Capital-Investments realisiert werden (Bild I).<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-image is-style-default\"><figure class=\"aligncenter size-full\"><a href=\"https:\/\/delphin-consult.de\/friebeismus\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/1983\/10\/1983_10_07_Bild02-Kopie.jpg\" data-lbwps-width=\"546\" data-lbwps-height=\"426\" data-lbwps-srcsmall=\"https:\/\/delphin-consult.de\/friebeismus\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/1983\/10\/1983_10_07_Bild02-Kopie-300x234.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\"   class=\"wp-image-747\"  src=\"https:\/\/delphin-consult.de\/friebeismus\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/1983\/10\/1983_10_07_Bild02-Kopie.jpg\"    alt=\"1983_10_07_Bild02 Kopie\"  width=\"546\" height=\"426\" srcset=\"https:\/\/delphin-consult.de\/friebeismus\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/1983\/10\/1983_10_07_Bild02-Kopie.jpg 546w, https:\/\/delphin-consult.de\/friebeismus\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/1983\/10\/1983_10_07_Bild02-Kopie-300x234.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 546px) 100vw, 546px\" \/><\/a><\/figure><\/div>\n\n\n\n<p>Ohne Zweifel f\u00fcr die Mitglieder dieses Arbeitskreises ist die Tatsache, dass \u00bbdas zu schaffende Finanzierungsangebot konkurrenzf\u00e4hig und damit attraktiv ausgestattet sein muss\u00ab. Dies m\u00fcsse in Abstimmung der Rahmenbedingungen mit dem Bundeswirtschafts- und Finanzministerium erfolgen. Aber, so Dr. Krahnen: \u00bbBesser als alle Programme und steuerlichen Verg\u00fcnstigungen ist ein funktionierender Markt, und um den m\u00fcssen wir uns bem\u00fchen.\u00ab<\/p>\n\n\n\n<p>Im Arbeitskreis IIb \u00bbBeteiligungsfinanzierung\u00ab, \u00fcber dessen Ergebnisse Dr. Krahnen ebenfalls berichtete, wurde festgestellt: \u00bbEin Gang von Venture-Capital-Gesellschaften zur B\u00f6rse ist m\u00f6glich.\u00ab Das Instrumentarium sei vorhanden, jedoch sollten noch Nachteile beseitigt werden. Hierzu stellte Bernd Ertl (PM Portfolio Management) die Forderung an den Staat, \u00bbdie Diskriminierung der Aktie und der Aktiengesellschaft gegen\u00fcber der Personengesellschaft abzuschaffen\u00ab. Es g\u00e4be hier noch f\u00fcnf Bestimmungen, die die Aktie steuerlich unattraktiv machen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Die doppelte, beziehungsweise vierfache Verm\u00f6gensbesteuerung gegen\u00fcber der Personengesellschaft. Das gleiche Betriebsverm\u00f6gen wird sowohl bei der Aktiengesellschaft wie auch bei der Aktie selbst besteuert. Au\u00dferdem werden die Aktien bei der Verm\u00f6gensteuer nach dem B\u00f6rsenkurs bewertet. Insgesamt ergibt sich dadurch nach den Erfahrungen Ertls eine mindestens viermal so hohe Verm\u00f6gensteuer einer AG im Vergleich zur Personengesellschaft oder GmbH.<\/li><li>Sowohl die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft wie auch die sp\u00e4teren Kapitalerh\u00f6hungen werden mit der Gesellschaftssteuer besteuert; dies wurde trotz anderslautender EG-Verordnung beispielsweise in Belgien bereits abgeschafft.<\/li><li>Bei der Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Aktiengesellschaft muss auf den Wert der Immobilien, obwohl keine Ver\u00e4u\u00dferung stattfindet, 2 Prozent Grunderwerbsteuer bezahlt werden.<\/li><li>Bei der Aktiengesellschaft ist ein Aufsichtsrat zwingend vorgeschrieben. Im Gegensatz zur GmbH oder Personengesellschaften, wo ein Beirat freiwillig ist, sind die Aufwendungen f\u00fcr den Aufsichtsrat bei Aktiengesellschaften nur zur H\u00e4lfte steuerlich abzugsf\u00e4hig. Bei den anderen Gesellschaftsformen sind die Beir\u00e4te steuerlich voll abzugsf\u00e4hig.<\/li><li>Die Emissionskosten sollten steuerlich abzugsf\u00e4hig sein. Hierzu hat das Bundeskabinett am 18. Mai dieses Jahres einen Beschluss gefasst, der diese Forderung erf\u00fcllt, der aber noch nicht in Kraft getreten ist.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Diskutiert wurde in diesem Arbeitskreis die Frage dezentraler oder zentraler B\u00f6rsenm\u00e4rkte f\u00fcr Innovationsunternehmen. \u00bbEs bestehen Tendenzen\u00ab, so Dr. Krahnen, \u00bbdiesen noch so kleinen Markt nicht zersplittert \u00fcber viele M\u00e4rkte abwickeln zu lassen, sondern \u00fcber die B\u00f6rse zu konzentrieren.\u00ab Dezentral oder zentral \u2014 \u00fcber diese Frage war man sich aber im Arbeitskreis keineswegs einig.<\/p>\n\n\n\n<p>Unbestritten jedoch blieb die Einsch\u00e4tzung f\u00fcr das gro\u00dfe Interesse der Aktion\u00e4re: Hier wurde mit eindeutigen Zahlen nachgewiesen, dass das Interesse an solchen Neuemissionen vorhanden ist. In den letzten zw\u00f6lf Monaten seien zwei Gesellschaften auf den Markt gekommen: Eine Gesellschaft hatte 7,5 Millionen Mark Kapital und konnte 50 Millionen Mark zeichnen, die andere Gesellschaft hatte 8,5 Millionen Mark und konnte 90 Millionen zeichnen. \u00bbDiese \u00dcberzeichnung ist ein Beweis daf\u00fcr, dass Angebot und Nachfrage nicht im Gleichgewicht sind\u00ab, stellte Dr. Krahnen fest.<\/p>\n\n\n\n<p>Wichtig jedoch sei, dass der Unternehmer die Aktiengesellschaft unter einem anderen Blickwinkel sieht als bisher. Das Meinungsbild des Unternehmers m\u00fcsse sich ver\u00e4ndern: \u00bbDer Unternehmer muss die Vorteile von mehr Eigenkapital und mehr \u00d6ffentlichkeitsarbeit erkennen. Er sollte die Publizit\u00e4tspflicht nicht als eine Last, sondern als billigste Werbung betrachten.\u00ab<\/p>\n\n\n\n<p>Ein neues Unternehmen unmittelbar an der B\u00f6rse einzuf\u00fchren, sogenannte \u00bbStarts-Ups\u00ab, erscheint den Mitgliedern dieses Arbeitskreises nicht sinnvoll. Sinnvoll sei es, nach Ablauf einer Kette von Entwicklungen, \u00bbals kr\u00f6nender Abschluss\u00ab, nach den verschiedenen Wachstumsphasen an die B\u00f6rse zu gehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Technik der B\u00f6rseneinf\u00fchrung kann auf drei Arten er folgen: im amtlichen B\u00f6rsenverkehr, im amtlich geregelten Freiverkehr, im Telefonverkehr.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Aktie wurde in diesem Arbeitskreis als das \u00bbideale Instrument in der Ordnung der Fungibilit\u00e4t, in der Bewertung an der B\u00f6rse\u00ab gesehen. Dort werden auch andere Beteiligungswerte gehandelt, beispielsweise Genussscheine (Namens-Gewinnanteile), sodass dieser Markt variationsreich ist. Im Arbeitskreis wurde dabei angeschnitten, ob man nicht anstelle des amtlich geregelten Freiverkehrs eine Institution installiert, an der auch junge Unternehmen einen Platz finden. Dabei habe der amtlich geregelte Freiverkehr einige Haftungsprobleme, die aber nach Dr. Krahnens Meinung nicht \u00fcberbewertet werden sollten.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00bbIm Grunde empfiehlt dieser Arbeitskreis, dass der Lernprozess aufgegriffen und noch st\u00e4rker in Gang gebracht wird, sowohl bei den Unternehmen als auch bei den Venture-Capital-Gesellschaften\u00ab, beendete Dr. Krahnen seine Berichterstattung.<\/p>\n\n\n\n<p>Den Verlauf der Diskussion und die Ergebnisse des AK III \u00bbSteuerliche Ansatzpunkte\u00ab stellte Prof. Dr. Jochen Sigloch (Universit\u00e4t Bayreuth) dar. Wichtig sei, \u00bbdas Wettbewerbsgef\u00e4lle zwischen konkurrieren den Anlageformen zu beseitigen. Nur dann ist sichergestellt, dass ein funktionierender Markt, frei von steuerlichen Einfl\u00fcssen, das Kapital in die bestm\u00f6gliche Verwendung lenkt\u00ab. Dabei sei zun\u00e4chst festzustellen, \u00bbdass man von dem Kapitalgeber schlechthin nicht sprechen kann\u00ab. Dr. Sigloch erkl\u00e4rte: \u00bbEs gibt institutionelle Kapitalgeber und private Anleger, die unterschiedliche Interessen vertreten, ebenso wie man von dem Innovationsunternehmen schlechthin nicht sprechen kann.\u00ab Es gibt Innovationsunternehmen in einer h\u00f6chst risikobehafteten \u00dcberlebensphase, weniger riskanten Konsolidierungsphase oder Markteintrittsphase, wo kein besonderes Risiko mehr erkennbar ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Steuerliche Beg\u00fcnstigungen, so Dr. Sigloch weiter, k\u00f6nnten je nach Ausgangslage unterschiedlich eingesetzt werden. Ein steuerlicher Anreiz f\u00fcr den Kapitalgeber k\u00f6nnte sowohl in der Investitionsphase mit Pr\u00e4mien oder mit direkt zurechenbaren Verlusten als auch bei den Kapitalr\u00fcckfl\u00fcssen durch Beg\u00fcnstigung der Ver\u00e4u\u00dferungs- oder laufenden Gewinne geschaffen werden. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Beteiligung mittelbar, also \u00fcber Fonds, oder unmittelbar erfolgt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Beg\u00fcnstigung steuerlicher Art k\u00f6nnte aber auch bei den Kapitalbeteiligungsfonds selber ansetzen. Hier wurde angeregt, dass man entsprechend dem amerikanischen SBIC-Modell (Small Business Investment Company) Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne beg\u00fcnstigen beziehungsweise die \u00dcbertragung von Ver\u00e4u\u00dferungsgewinnen entsprechend \u00a7 6 b Einkommensteuergesetz steuerfrei in Betracht ziehen k\u00f6nnte (steuerfreie \u00dcbertragung von R\u00fccklagen).<\/p>\n\n\n\n<p>Auch bei den Unternehmen selbst k\u00f6nnten steuerliche Ansatzpunkte f\u00fcr Verg\u00fcnstigungen liegen. In der risikobehafteten ersten Phase eines Innovationsunternehmens bliebe hier nach Ansicht dieses Arbeitskreises \u00bbwohl nur die M\u00f6glichkeit einer objektgebundenen F\u00f6rderung mit Hilfe von Zulagen oder Zusch\u00fcssen\u00ab. In der Phase der Konsolidierung, wenn unter Umst\u00e4nden die ersten Gewinne erzielt werden, w\u00e4re die M\u00f6glichkeit erh\u00f6hter Abschreibungen, eine Neutralisierung des Gewinns oder Gewinne steuerfreien R\u00fccklagen zuzuf\u00fchren, gegeben. In der dritten Phase, beim Markteintritt bedarf es nach Ansicht dieses Arbeitskreises keiner besonderen F\u00f6rderung mehr.<\/p>\n\n\n\n<p>Als Fazit dieses Arbeitskreises f\u00fchrte Dr. Sigloch aus: \u00bbEs gibt eine Reihe von Ansatzpunkten, die man nicht eingrenzen sollte. Diese Vielfalt sollte nicht eingeschr\u00e4nkt werden, um gen\u00fcgend Raum f\u00fcr Experimente zu besitzen, um schlie\u00dflich den Weg bereiten zu k\u00f6nnen, echtes Venture Capital zu aktivieren.\u00ab<\/p>\n\n\n\n<p>Der Arbeitskreis I \u00bbStaatliche F\u00f6rderma\u00dfnahmen f\u00fcr junge Technologieunternehmen\u00ab unter Leitung von Prof. Dr. Norbert Szyperski (Gesellschaft f\u00fcr Mathematik und Datenverarbeitung) diskutierte f\u00fcnf Themen: Den Modellversuch \u00bbTechnologieorientierte Unternehmensgr\u00fcndung\u00ab des Bundesministeriums f\u00fcr Forschung und Technologie, die Eigenkapitalf\u00f6rderung durch das Bundeswirtschaftsministerium, die Aktivit\u00e4ten in Berlin im Rahmen des Innovationsfonds, die Bem\u00fchungen anderer europ\u00e4ischer L\u00e4nder, insbesondere innerhalb der europ\u00e4ischen Gemeinschaft und schlie\u00dflich die Funktionsweise der amerikanischen SBICs.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00bbFestzustellen ist, dass die deutsche Venture-Capital- Szene im europ\u00e4ischen Vergleich zwei bis drei Jahre im R\u00fcckstand ist\u00ab, so Dr. Szyperski. Festzustellen sei aber auch, dass die technologieorientierten Unternehmungen und ihre Neugr\u00fcndungen aus staatlicher Sicht \u00bbals Problem und Aufgabe richtig erkannt wurden, und dass Politiker und Beh\u00f6rden zunehmend einen positiven Einfluss auf die Gr\u00fcndungsatmosph\u00e4re in unserem Lande aus\u00fcben\u00ab.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei den staatlichen F\u00f6rderma\u00dfnahmen wurde im Arbeitskreis ein gewisser Konsens festgestellt: \u00bbStaatliche F\u00f6rderung\u00ab sei in der gegebenen Situation notwendig und wichtig, sollte aber so angelegt werden, dass all diese Ma\u00dfnahmen letztlich unterst\u00fctzend auf Marktl\u00f6sungen \u2014 wo immer dies m\u00f6glich erscheint \u2013 abzielen. Eine positive Grundstimmung zu all den vorgelegten Vorschl\u00e4gen sei dadurch gekennzeichnet, so Dr. Szyperski, \u00bbdass staatliche Organe aus den Erfahrungen mit F\u00f6rderungen von Unternehmensentwicklungen, wie zum Beispiel bei Finanzierungsgesellschaften, gelernt haben\u00ab.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-image is-style-default\"><figure class=\"aligncenter size-full\"><a href=\"https:\/\/delphin-consult.de\/friebeismus\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/1983\/10\/1983_10_07_Bild03.jpg\" data-lbwps-width=\"1083\" data-lbwps-height=\"442\" data-lbwps-srcsmall=\"https:\/\/delphin-consult.de\/friebeismus\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/1983\/10\/1983_10_07_Bild03-300x122.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\"   class=\"wp-image-748\"  src=\"https:\/\/delphin-consult.de\/friebeismus\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/1983\/10\/1983_10_07_Bild03.jpg\"    alt=\"1983_10_07_Bild03\"  width=\"1083\" height=\"442\" srcset=\"https:\/\/delphin-consult.de\/friebeismus\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/1983\/10\/1983_10_07_Bild03.jpg 1083w, https:\/\/delphin-consult.de\/friebeismus\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/1983\/10\/1983_10_07_Bild03-300x122.jpg 300w, https:\/\/delphin-consult.de\/friebeismus\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/1983\/10\/1983_10_07_Bild03-1024x418.jpg 1024w, https:\/\/delphin-consult.de\/friebeismus\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/1983\/10\/1983_10_07_Bild03-768x313.jpg 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 1083px) 100vw, 1083px\" \/><\/a><\/figure><\/div>\n\n\n\n<p>Das vom BMFT vorgestellte Modell wurde im Ansatz \u00fcberwiegend begr\u00fc\u00dft. Ein positiver Aspekt, \u00bbder ganz deutlich Widerhall fand\u00ab, war die gew\u00e4hlte Phaseneinteilung (Bilder 2 und 3). Das hei\u00dft, F\u00f6rderinstrumente wurden auf bestimmte Entwicklungsstadien festgelegt (von der Idee bis zur Produkteinf\u00fchrung und der Produktnutzung im Markt). Eine damit verbundene flexible Handhabung dieses F\u00f6rderinstrumentes w\u00fcrde dadurch erreicht. Positiv wurde auch die im Modellversuch angelegte dezentrale und damit regional abgegrenzte Betreuung dieser Vorhaben eingesch\u00e4tzt. Ebenfalls begr\u00fc\u00dft wurde die zu erwartende Anregung im Kapitalmarkt und die damit verbundene etwaige Hinwendung zur B\u00f6rse. Viertens wurde der bewusst experimentelle Charakter dieses Modellansatzes sehr positiv herausgestellt, die Abwendung vom festgeschriebenen Programm.<\/p>\n\n\n\n<p>Aus der regionalen Zuordnung dieses Modellversuches k\u00f6nnen sich aber gleicherma\u00dfen regionale Benachteiligungen ergeben. Au\u00dferdem wurde kritisiert, dass sich gewisse Schw\u00e4chen in der Synchronisation der F\u00f6rderaktivit\u00e4ten auf diesem Gebiet zwischen den einzelnen Ressorts des Bundes und zwischen Bund und L\u00e4ndern ergeben k\u00f6nnten. Ebenso bef\u00fcrchteten die Mitglieder des Arbeitskreises, so Dr. Szyperski, dass das qualitative Niveau der Beratung und Bewertung bei den zust\u00e4ndigen Stellen in aller Regel nicht ausreichen werde.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine weitere kritische Anmerkung bezog sich auf die Anpassungsf\u00e4higkeit dieses Drei-Phasen-Modells, in Bezug auf \u00fcberraschende Entwicklungen im Markt. Positive Aspekte wiederum wurden insbesondere in der langfristigen Laufzeit und in den gestreckten Tilgungen gesehen. \u00bbAuch die Anpassung der H\u00f6chstgrenzen wurden vor allem im Hinblick auf die Bedeutung des Programms f\u00fcr den technologieorientierten Bereich herausgestellt\u00ab, erkl\u00e4rte Dr. Szyperski. Damit verbunden wurde aber ebenfalls die Frage, ob die finanziellen Leistungen aus dem Programm heraus voll in die Einkommensteuerberechnung des Empf\u00e4ngers eingehen m\u00fcssten oder ob man hier nicht eine Einkommensteuerneutralit\u00e4t gew\u00e4hren sollte.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein anderer Diskussionspunkt in diesem Arbeitskreis betraf die Erweiterung der Erfinderverordnung auf Innovationen. Hier sei zu \u00fcberlegen, ob man nicht den Personenkreis der investierenden Nicht-Erfinder, die sich als Investitionspartner mit dem Erfinder zusammenfinden, in diese \u00dcberlegungen mit einbeziehen k\u00f6nnte.<\/p>\n\n\n\n<p>Die erg\u00e4nzenden Vorschl\u00e4ge f\u00fcr staatliche Aktivit\u00e4ten fasste Dr. Szyperski folgenderma\u00dfen zusammen: \u00bbEin erster Punkt ist die Forderung nach Abbau gr\u00fcndungshemmender Gesetze und Verordnungen. Ein zweiter Punkt ist die Intensivierung einer innovativen Beschaffungspolitik, insbesondere der \u00f6ffentlichen H\u00e4nde gegen\u00fcber jungen Unternehmen. Hier sollten auch die SBIC-Anregungen noch einmal auf Anpassungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Bundesrepublik untersucht werden, und zwar als flankierende staatliche Ma\u00dfnahme durch zugelassene, im Einzelfall jedoch privat arbeitende Institutionen, die als &#8218;Humusboden&#8216; zur Entwicklung von Venture-Capital- Gesellschaften dienen k\u00f6nnten.\u00ab<\/p>\n\n\n\n<p>Ein letzter Punkt betraf die Frage, in welcher Form die Kooperation f\u00fcr Absatz (Marketing) und weitere Forschungs- und Entwicklungsaufgaben von neu gegr\u00fcndeten technologieorientierten Unternehmen geleistet und sichergestellt wird. Hier sei zu \u00fcberdenken, ob man nicht aus staatlicher Sicht neue Kooperationsformen initiieren k\u00f6nnte, die \u00e4hnlich wie landwirtschaftlicher Produktions- und Absatzgenossenschaften die Produkte von High-Technology-Unternehmen an den Mann bringen k\u00f6nnten. \u00bbUnbestritten ist jedoch\u00ab, erkl\u00e4rte Dr. Szyperski zum Abschluss seines Berichtes, \u00bbdass man engagierte und fachkompetente Geldgeber haben muss, die vertrauensvoll und geduldig auf den schauen sollten, der sich da abm\u00fcht.\u00ab<\/p>\n\n\n\n<p>\u00bbTechnische und wirtschaftliche Beurteilung von Unternehmen\u00ab, das Thema des Arbeitskreises IV, erl\u00e4uterte Eckard Miketta (Congena, Gesellschaft f\u00fcr Planung, Training und Organisation). Festzustellen sei diesbez\u00fcglich, dass viele wirtschaftliche und technische Beurteilungssysteme von Unternehmungen existierten. Fraglich sei jedoch, ob Banken, Beteiligungsgesellschaften oder die Unternehmen selbst dazu in der Lage sind, diese Beurteilungen sinnvoll zu nutzen. Voraussetzung f\u00fcr eine sinnvolle Diskussion dieser Problematik ist jedoch: \u00bbKein \u00fcberzogenes Beraterklischee als &#8218;Helfer in der Not&#8216; aufzubauen, ebenso wenig, wie wir dem negativen Bankerklischee folgen sollten\u00ab, stellte E. Miketta klar.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Beurteilung eines technologieorientierten Unternehmens sollten bestimmte Voraussetzungen erf\u00fcllt werden. Der Berater sollte eine eigene Venture-Praxis aufweisen. Er sollte potentieller Investor sein, und es sollte eine bestimmte Verbindlichkeit zwischen Berater und Unternehmer hergestellt werden. Au\u00dferdem sollte die Beratung nicht bei der Gr\u00fcndung enden, sondern den \u00dcbergang vom Gr\u00fcnder zum \u00bbVollblut\u00ab-Unternehmer \u00fcberbr\u00fccken. \u00bbDer Neuunternehmer ist zwar motiviert, sieht aber nicht seine Schw\u00e4chen und gibt die Informationen nur ungern preis, die ein m\u00f6glicher Kapitalanleger ben\u00f6tigt\u00ab. Erst nachdem der Investor die notwendigen Informationen vom Unternehmer erhalten hat, solle er finanzielle Mittel bereitstellen. Die Konsequenz aus diesen Forderungen schildert Miketta so: \u00bbDer Investor sollte zum Berater werden oder der Berater zum Investor.\u00ab<\/p>\n\n\n\n<p>Aufgabe des Beraters sei es, den Mangel des Unternehmensgr\u00fcnders an Erfahrungen auszugleichen, und zwar so lange, \u00bbbis der Unternehmer im Vollbesitz der erforderlichen Qualifikation ist\u00ab. \u00bbDer Berater muss das Ziel verfolgen, sich durch seine Leistungen \u00fcberfl\u00fcssig zu machen\u00ab, forderte E. Miketta.<\/p>\n\n\n\n<p>Instrumente f\u00fcr die technische und wirtschaftliche Beurteilung von Projekten gibt es, so Miketta weiter, in Form der sogenannten objektivierten Entscheidungshilfen. Hier w\u00fcrde das Profil des zu beurteilenden Unternehmens in 20 bis 50 Kriterien zerlegt und nach Projektphasen aufgeteilt. Jedes Kriterium wird immer wieder neu beurteilt. Nach jeder Phase muss neu entschieden werden, ob eine Weiterfinanzierung des Projektes sinnvoll ist. Die einzelnen Kriterien sollten dabei abh\u00e4ngig von den einzelnen Phasen gewichtet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Miketta erkl\u00e4rte diese Anforderungen an einem Beispiel: \u00bbWenn man zum Zeitpunkt einer Produktidee \u00fcber die Rentabilit\u00e4t nur sehr vage Einsch\u00e4tzungen vornehmen kann und man sich hier detailliert mit Dingen wie Markteinsch\u00e4tzung oder technologischen Risiken auseinandersetzen muss, so wird die Rentabilit\u00e4t mit zunehmender Produktentwicklung wichtiger. Eine phasenorientierte \u00c4nderung der Gewichtung ist sicher als Probleml\u00f6sungsansatz \u00fcberdenkenswert.\u00ab<\/p>\n\n\n\n<p>Trotzdem g\u00e4be es auch kritische Punkte. E. Miketta: \u00bbEin noch so exakter buchhalterischer Ansatz kann das strategische Denken des Gr\u00fcnders, das in sehr vielen Bereichen erfolgen muss, nicht ersetzen.\u00ab Die Beurteilungsproblematik von Unternehmensgr\u00fcndungen aus dem Technologiebereich ist besonders bei Banken deutlich. In diesem Arbeitskreis, so E. Miketta, war man der Meinung, \u00bbdass Banken nur dort t\u00e4tig werden, wo sie die Leistungsf\u00e4higkeit beziehungsweise die unternehmerische Qualifikation, das Risiko, das Innovationspotential und die Markterfahrung des Unternehmers beurteilen k\u00f6nnen\u00ab. Unter Bezug auf diese Kriterien folge, \u00bbdass Innovationen wohl, Venture-Capital-Unternehmungen von Banken nicht finanziert werden k\u00f6nnen\u00ab.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00bbZusammenfassend besteht ein sehr gro\u00dfes Unbehagen \u00fcber die angebotenen Standardisierungshilfen.\u00ab Der Grund, den hier E. Miketta nennt, ist das mechanische Vorgehen bei einer Beurteilung, \u00bbdie die Unternehmerpers\u00f6nlichkeit recht unzureichend einbezieht\u00ab. Dies solle aber nicht dazu f\u00fchren, dass man Standardisierung bei Beurteilungen grunds\u00e4tzlich ablehnt, sondern n\u00f6tig sei vielmehr, dass man mit standardisierten Entscheidungshilfen Erfahrungen sammelt. E. Miketta schr\u00e4nkt jedoch ein: \u00bbEs scheint eine vielleicht typisch deutsche Krankheit zu sein, dass man nicht nur beim Austausch technologischen Know-hows zur\u00fcckhaltend ist, sondern dass man auch die geeigneten Beurteilungsverfahren \u00e4ngstlich h\u00fctet. Hier kann man von der offeneren amerikanischen Mentalit\u00e4t einiges lernen.\u00ab<\/p>\n\n\n\n<p>Bei der sich anschlie\u00dfenden, aus Zeitgr\u00fcnden recht kurzen Podiumsdiskussion mit den Leitern der verschiedenen Arbeitskreise unterbreitete Dr. Uwe Thomas vom BMFT seine Bitte an alle Teilnehmer des Workshops: \u00bbAlle Beteiligten sollten in ihren jeweiligen Bereichen Einfluss nehmen, damit der unterstellte Bedarf an Venture Capital in den n\u00e4chsten Jahren zunehmend gedeckt werden kann.\u00ab<\/p>\n\n\n\n<p>Dem Wunsch, eine Situationsanalyse innerhalb einer \u00e4hnlichen Arbeitstagung in drei Jahren vorzunehmen, wolle man auf selten des BMFT und des Berliner Senats \u00bbgerne nachkommen\u00ab, best\u00e4tigte zum Abschluss Diskussionsleiter Dr. G\u00fcnter Rexrodt.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-pdfjsblock-pdfjs-embed pdfjs-wrapper\"><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-file\"><a href=\"https:\/\/delphin-consult.de\/friebeismus\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/2017\/01\/1983_10_07_MT40S19ff_he-Artikel_VC-Workshop-in-Berlin.pdf\">1983_10_07_M&amp;T40S19ff_he-Artikel_VC-Workshop-in-Berlin<\/a><a href=\"https:\/\/delphin-consult.de\/friebeismus\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/2017\/01\/1983_10_07_MT40S19ff_he-Artikel_VC-Workshop-in-Berlin.pdf\" class=\"wp-block-file__button\" download>Herunterladen<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit gro\u00dfer Detailsch\u00e4rfe beschreibt damaliger Markt und Technik Redakteur Eduard Heilmayr die Ergebnisse der Arbeitstagung&nbsp;\u00bbVenture Capital f\u00fcr junge Technologieunternehmen\u00ab von 1983 im&nbsp;Kongresszentrum Berlin. 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